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E-Billing

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Das Unternehmen

Die Rahmenbedingungen für den elektronischen Rechnungsverkehr wurden seit der Veröffentlichung des Signaturgesetzes im Jahr 1997 stetig verbessert. Ein Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF v. 29.1.2004) regelt die Erstellung von Massensignaturen, was insbesondere für Unternehmen von Interesse ist, die ihren gesamten Rechnungsverkehr auf digitalem Wege abwickeln möchten.

Die Motivation zur Einführung einer elektronischen Rechnungsstellung sind in der Regel die nicht mehr zeitgemäßen Prozesse zur Handhabung von Rechnungen in der Finanzbuchhaltung der Unternehmen. Rechnungen werden bei der Erstellung bisher in Papierform gedruckt und anschließend in den Postversand mit Kosten für Verpackung und Porto übergeben. Nachteile finden sich an vielen Punkten dieser Prozesskette. In erster Linie sind es die Kosten für den Versand sowie für die Verbrauchsmaterialien, wie Papier und Briefumschläge.

Wir beraten Sie gerne im Bereich des elektronischen Rechnungsausgangs und Rechnungseingangs.

 

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