Im Rahmen von Akquisitionen und Veräußerungen von Unternehmen müssen ebenso alle drei Zugriffsarten über den Zeitraum der Aufbewahrungsfrist auf die steuerlich relevanten Daten sichergestellt sein. Ein paralleler Betrieb der Systeme stellt ein technisches, organisatorisches und betriebswirtschaftliches Risiko dar.
Erfahrungsgemäß müssen sich Käufer oder Verkäufer beispielsweise mit folgenden Fragen auseinandersetzen:
Sind die Daten und die dazugehörige ERP Lösung mit der eigenen IT kompatibel? Besteht nach dem Kauf eines Mandanten noch Zugriff auf das System oder wird dieser vertraglich beispielsweise durch den Verkäufer untersagt? Wie kann der Prüfer auf die Daten des zugekauften Unternehmens zugreifen? Entstehen zusätzliche Kosten für Wartung, Lizenzen etc.?
Die AvenDATA GmbH hat sich im Rahmen von Abschaltungsprojekten darauf spezialisiert Mandantendaten in Ihrer Gesamtheit aus einem ERP-System herauszutrennen und GDPdU-konform für Unternehmen zu archivieren. In der Regel sind Käufer nicht mit den Besonderheiten der IT des zugekauften Unternehmens vertraut müssen aber dennoch die Anforderungen der GDPdU erfüllen. Das Heraustrennen von einzelnen Daten aus Systemen erfordert ein hohes technisches und betriebswirtschaftliches KnoW How, welches sich die AvenDATA GmbH über die Jahre in zahlreichen Projekten aneignen und erfolgreich umsetzen konnte.
Auszugsweise können wir Erfahrungen mit folgenden Systemen vorweisen:
AS/400, SAP R/2 – SAP ECC 6.0, Oracle Financials, Varial, J.D. Edwards, Xentis, MEGA, V3 Fondsverwaltungssystem, DCW, BSI, L5000, FAMAC, PAISY, branchenspezifische Lösungen, Eigenentwicklungen, Navision, Axapta, Baan, Hamburger Software, Sage KHK, Soft M, HP/Unix-Eigenentwicklungen und BS 2000




